Fondsgebundene Lebensversicherung
 

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Eine Fondsgebundene Lebensversicherungen unterscheiden sich von den herkömmlichen Lebensversicherungen, als das Kapitalanlagerisiko vom Versicherer auf den Versicherungsnehmer übergeht. Die Besonderheiten im Vergleich zu konventionellen Versicherungen im Überblick:

- Todesfallschutz
- Verfügbarkeit des Kapitals
- Leistungsgarantien
- Renditeerwartung
- Ablaufleistung
  

Der Versicherungscharakter der fondsgebundenen Lebensversicherung besteht im Todesfallschutz. Allerdings wird die fondsgebundene Lebensversicherung weniger als Versicherung auf den Todes- und Erlebensfall genutzt als zur steuerlich begünstigten Kapitalanlage. Die Todesfallsumme muss immer so hoch sein wie 60 Prozent der über die Gesamtlaufzeit eingezahlten Beiträge, damit der Vertrag steuerlich anerkannt wird. Im Falle des Todes wird entweder die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt oder, wenn das Fondsguthaben diesen Betrag übersteigt, das Fondsguthaben ausgezahlt. Möchte ein Versicherungsnehmer vorzeitig über das Kapital verfügen, wird bei einer kapitalgebundenen Versicherung nicht der Rückkaufswert ausgezahlt, sondern der Wert der Fondsanteile zum Tageskurs ermittelt, dieser Betrag wird dann ausgezahlt. Damit kann jeder Versicherte, der die Anzahl seiner Fondsanteile kennt, mithilfe der Tagespresse ermitteln, welchen Wert sein Vertrag zum jeweiligen Tag hat.

 
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Siehe auch:

Lebensversicherung

Rentenversicherung

 

Alle angegeben Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.20111
 
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