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Fondsgebundene
Lebensversicherung
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Eine Fondsgebundene Lebensversicherungen unterscheiden sich von den
herkömmlichen Lebensversicherungen, als das Kapitalanlagerisiko vom
Versicherer auf den Versicherungsnehmer übergeht. Die Besonderheiten im
Vergleich zu konventionellen Versicherungen im Überblick:
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Todesfallschutz
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Verfügbarkeit des Kapitals
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Leistungsgarantien
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Renditeerwartung
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Ablaufleistung
Der Versicherungscharakter der fondsgebundenen Lebensversicherung
besteht im Todesfallschutz. Allerdings wird die fondsgebundene
Lebensversicherung weniger als Versicherung auf den Todes- und
Erlebensfall genutzt als zur steuerlich begünstigten Kapitalanlage. Die
Todesfallsumme muss immer so hoch sein wie 60 Prozent der über die
Gesamtlaufzeit eingezahlten Beiträge, damit der Vertrag steuerlich
anerkannt wird. Im Falle des Todes wird entweder die vereinbarte
Versicherungssumme ausgezahlt oder, wenn das Fondsguthaben diesen Betrag
übersteigt, das Fondsguthaben ausgezahlt. Möchte ein Versicherungsnehmer
vorzeitig über das Kapital verfügen, wird bei einer kapitalgebundenen
Versicherung nicht der Rückkaufswert ausgezahlt, sondern der Wert der
Fondsanteile zum Tageskurs ermittelt, dieser Betrag wird dann
ausgezahlt. Damit kann jeder Versicherte, der die Anzahl seiner
Fondsanteile kennt, mithilfe der Tagespresse ermitteln, welchen Wert
sein Vertrag zum jeweiligen Tag hat. |
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| Siehe auch: |
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Lebensversicherung |
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Rentenversicherung |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.20111 |
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