Für den Tierhalter sowie den Tierhüter (Person die Aufsicht über ein
Tier übernommen hat) gelten verschärfte Haftungsvorschriften. Die
Haftpflichtrisiken aus der Eigenschaft des Versicherungsnehmers als
Tierhalter können im Rahmen einer besonderen
Tierhalter-Haftpflichtversicherung abgedeckt werden. Zu den gängigsten
Versicherungen für Tierhalter gehören die
Hundehalter-Haftpflichtversicherung und
Pferdehalter-Haftpflichtversicherung.