Eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die für
Privatpersonen in der Regel durch ein Leck im Öltank verursacht werden.
Die "normale" Haftpflichtversicherung deckt keine Personen- oder
Sachschäden ab, die durch den Besitz oder das Betreiben eines Öltanks
entstehen. Um derartige Risiken abzudecken, ist der Abschluss einer
speziellen Haftpflichtversicherung erforderlich.