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Wenn es eine Versicherung gibt, die jeder haben sollte, dann ist es die
private Haftpflichtversicherung. Denn: Wer Schäden verursacht, muss per
Gesetz (§ 823 BGB, Schadensersatzpflicht) auch dafür aufkommen. Und das
kann teuer werden. Beispielsweise wenn Sie als Gast ein Glas Weißwein auf
einen neuen Teppich verschütten. Ganz Dicke könnte es für Sie kommen, wenn Sie
durch Ihre Unachtsamkeit als Fußgänger einen großen Verkehrsunfall
verursachen. Dann können Ihnen Millionenforderungen drohen.
Denn, so der der § 823 BGB:
Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die
Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines
anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus
entstehenden Schadens verpflichtet.
Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den
Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt
des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so
tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.
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