Haftpflichtversicherung
 

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Wenn es eine Versicherung gibt, die jeder haben sollte, dann ist es die private Haftpflichtversicherung. Denn: Wer Schäden verursacht, muss per Gesetz (§ 823 BGB, Schadensersatzpflicht) auch dafür aufkommen. Und das kann teuer werden. Beispielsweise wenn Sie als Gast ein Glas Weißwein auf einen neuen Teppich verschütten. Ganz Dicke könnte es für Sie kommen, wenn Sie durch Ihre Unachtsamkeit als Fußgänger einen großen Verkehrsunfall verursachen. Dann können Ihnen Millionenforderungen drohen.
 

Denn, so der der § 823 BGB:

Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
 

Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.

 
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Siehe auch:

Rechtsschutzversicherung

Versicherungsschutz

 

Alle angegeben Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011
 
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