Krankenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69

 

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Dynamik

Der Versicherungsnehmer hat das Recht zu einer jährlichen Erhöhung von Beitrag und Leistung ohne erneute Gesundheitsprüfung. Die jährlichen Beitragserhöhungen orientieren sich an der Entwicklung des Höchstbeitrages zur gesetzlichen Rentenversicherung der Angestellten oder an einem Fest vereinbarten Prozentsatz (5-10%). Einige Versicherer bieten zudem eine an den Preisindex zur Lebenshaltung gekoppelte Dynamik an, welche durch eine Höchstgrenze (i. d. R. 10%) eingegrenzt wird. In der Lebens- u. Rentenversicherung wird durch die geplanten dynamischen Beitragserhöhungen hauptsächlich der Inflation entgegengewirkt

 
Siehe auch:

Rentenversicherung

 

Alle angegeben Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011
 
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