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Direktversicherung
hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
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Direktversicherung |
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Als Direktversicherung wird jede Versicherung bezeichnet, bei der der
Arbeitgeber Beitragszahler und Versicherungsnehmer und der Arbeitnehmer
versicherte Person ist. Zudem ist das Bezugsrecht im Todes- und
Erlebensfall auf den Arbeitnehmer und seine Hinterbliebenen
ausgerichtet.
Die Direktversicherung als Form der betrieblichen Altersversorgung ist
für alle Arbeitnehmer in weitem Sinn des Wortes anwendbar. Das Gesetz
zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (§ 17 BetrAVG)
schließt ausdrücklich auch Personen, die nicht Arbeitnehmer sind, aber
für ein Unternehmen tätig sind, in die arbeitsrechtlichen
Schutzbestimmungen des Gesetzes ein.
Direktversicherungen können von jedem Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer
abgeschlossen werden. Dies gilt auch für Arbeitnehmer von
Personengesellschaften, Selbständigen und freiberuflich Tätigen.
Personengesellschaften (Inhaber, Unternehmer, Mitinhaber) selbst, können
Direktversicherungen nicht abschließen. Für eigentümernahe Arbeitnehmer,
insbesondere Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften,
Arbeitnehmer-Ehegatten von Personengesellschaftern, sind insbesondere
bezüglich der gesetzlichen Insolvenzsicherung und der steuerlichen
Anerkennung Einschränkungen zu beachten. |
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| Siehe auch: |
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Rentenversicherung |
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| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011 |
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