Krankenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69

 

Diebstahl hat folgende Bedeutung im Zusammenhang für: Krankenversicherungen, Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon

 

Diebstahl

Diebstahl ist die Wegnahme von Sachen durch Dritte in der Absicht, sich diese rechtswidrig anzueignen. Im Unterschied zum Einbruchdiebstahl werden dabei keine nennenswerten Hindernisse überwunden. Der “einfache” Diebstahl ist in der Hausratversicherung meist nicht versichert.

 
Siehe auch:

Versicherungspolice

Hausratversicherung

 

Alle angegeben Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011
 
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