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Diebstahl
hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
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Diebstahl |
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Diebstahl ist die Wegnahme von Sachen durch Dritte in der Absicht, sich
diese rechtswidrig anzueignen. Im Unterschied zum Einbruchdiebstahl
werden dabei keine nennenswerten Hindernisse überwunden. Der “einfache”
Diebstahl ist in der Hausratversicherung meist nicht versichert. |
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| Siehe auch: |
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Versicherungspolice |
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Hausratversicherung |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011 |
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