Krankenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69

 

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Deckungssumme

Die Deckungssumme ist ein Begriff aus der Haftpflichtversicherung und ist analog der Versicherungssumme eine Begrenzung der Versicherungsleistung.

Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung kann für Personen-, Sach- u. Vermögensschäden in gleicher Höhe (pauschal) vereinbart werden oder es werden unterschiedliche Deckungssummen vereinbart (z. B. 3 Mio. € Personenschäden, 1 Mio. € Sachschäden und 250.000,- € Vermögensschäden). Die Deckungssummen begrenzt die Leistung je versicherten Schadenfall. Erfolg mehr wie ein Schaden, so ist die Gesamtleistung des Versicherers häufig auf das 2-Fache der Deckungssumme begrenzt. Je nach Haftpflichtsparte kann die Deckungssumme auch nur ein mal zur Verfügung stehen.

Übersteigt der versicherte Schadenfall die Deckungssumme, so muss der Versicherungsnehmer den nicht von der Versicherung abgedeckten Teil, selber tragen.

 
Siehe auch:

Lebensversicherung

Rentenversicherung
Krankenversicherung

 

Alle angegeben Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011
 
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