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Deckungsrückstellung
hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
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Deckungsrückstellung |
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Die Deckungsrückstellung ist ein nach versicherungsmathematischen
Grundsätzen ermittelter Kapitalwert der bestehenden Verpflichtungen zur
Zahlung von Versicherungsleistungen und Rückgewährbeträgen in Bezug auf
die Kranken-, Lebens-, Haftpflicht- und Unfallversicherung.
Handelt es sich um eine Lebensversicherung, ist es das Kapital, dass aus
dem Teil des Beitrags entsteht und verzinslich angesammelt wird, der
nicht für Risikodeckung und Kosten verbraucht wird. Diesen dabei
zugrunde liegende Jahreszins, bezeichnet man als ‘rechnungsmäßigen
Zins’.
Aufgrund strengster
Vorschriften für die Berechnung der Deckungsrückstellung und die
Verantwortlichkeit der Einhaltung durch einen Aktuar sowie die Anlage
des zum Deckungsstock gehörenden Vermögens, ist es für den
Versicherungsnehmer letztendlich eine Garantie für die Erfüllbarkeit
seiner vertraglichen Ansprüche |
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| Siehe auch: |
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Lebensversicherung |
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Rentenversicherung |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011 |
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