Krankenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69

 

Deckungskapital hat folgende Bedeutung im Zusammenhang für: Krankenversicherungen, Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon

 

Deckungskapital

Als Deckungskapital eines Lebensversicherungsvertrages bezeichnet man die nicht für die Risikoübernahme und Kosten verbrauchten Beitragsteile, die verzinslich angesammelt werden. Kündigt man den Vertrag vorzeitig, erhält man den Rückkaufswert, auch Rückvergütung genannt, ausbezahlt. Zum Rückkaufswert, der sich aus dem Deckungskapital mit einem üblichen geringen Kostenabschlag (Stornoabzug) ergibt, kommen noch die Überschussanteile hinzu.

 
Siehe auch:

Lebensversicherung

Rentenversicherung

 

Alle angegeben Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011
 
© by ISET GmbH 2010 Versicherungslexikon | Erklärungen | Versicherungsvergleich |