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Deckungskapital
hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
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Deckungskapital |
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Als Deckungskapital eines Lebensversicherungsvertrages bezeichnet man
die nicht für die Risikoübernahme und Kosten verbrauchten Beitragsteile,
die verzinslich angesammelt werden. Kündigt man den Vertrag vorzeitig,
erhält man den Rückkaufswert, auch Rückvergütung genannt, ausbezahlt.
Zum Rückkaufswert, der sich aus dem Deckungskapital mit einem üblichen
geringen Kostenabschlag (Stornoabzug) ergibt, kommen noch die
Überschussanteile hinzu. |
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| Siehe auch: |
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Lebensversicherung |
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Rentenversicherung |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011 |
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