|
 |
|
|
|
Blitzschlag
hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
|
Blitzschlag |
|
Definition: Blitzschlag ist das unmittelbare Auftreffen eines Blitzes
auf Sachen. Kurzschluss- und Überspannungsschäden an elektrischen
Einrichtungen sind nur versichert, wenn ein Blitz unmittelbar auf
versicherte Sachen aufgetroffen ist.
Mit Blitzschlag ist ein nicht zündendender, kalter Blitz gemeint, da die
Schäden eines zündenden Blitzschlages aus dem daraus resultierenden
Brandschaden versichert sind. Schäden aus kalten Blitzschlägen sind z.B.
Sengschäden, Luftdruckschäden, Verfärbungen, Verformungen,
Verschmelzungen, Zersplitterungen oder auch Risse im Mauerwerk. Durch
Blitz verursachte Überspannungsschäden und Kurzschlüsse an elektrischen
Geräten sind in der Regel nur über gesondert zu beantragende
Deckungserweiterungen versichert. |
| |
| Siehe auch: |
|
Hausratversicherung |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011 |
|