Krankenversicherung

 

Blitzschlag hat folgende Bedeutung im Zusammenhang für: Krankenversicherungen, Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon

 

Blitzschlag

Definition: Blitzschlag ist das unmittelbare Auftreffen eines Blitzes auf Sachen. Kurzschluss- und Überspannungsschäden an elektrischen Einrichtungen sind nur versichert, wenn ein Blitz unmittelbar auf versicherte Sachen aufgetroffen ist.

Mit Blitzschlag ist ein nicht zündendender, kalter Blitz gemeint, da die Schäden eines zündenden Blitzschlages aus dem daraus resultierenden Brandschaden versichert sind. Schäden aus kalten Blitzschlägen sind z.B. Sengschäden, Luftdruckschäden, Verfärbungen, Verformungen, Verschmelzungen, Zersplitterungen oder auch Risse im Mauerwerk. Durch Blitz verursachte Überspannungsschäden und Kurzschlüsse an elektrischen Geräten sind in der Regel nur über gesondert zu beantragende Deckungserweiterungen versichert.

 
Siehe auch:

Hausratversicherung

 

Alle angegeben Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011
 
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