Krankenversicherung

 

Bindefrist hat folgende Bedeutung im Zusammenhang für: Krankenversicherungen, Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon

 

Bindefrist

Der Versicherungsnehmer ist bis zum Ablauf der Bindefrist, die entweder im VVG, in den AVB oder im Antragsvordruck definiert sind, an den gestellten Versicherungsantrag gebunden. Das Versicherungsunternehmen hat während dieser Zeit, ausreichend Möglichkeit die Risikoprüfung durchzuführen. Der Versicherer ist berechtigt, den zeitlichen Rahmen der vereinbarten Bindefrist, voll auszunutzen.

Erklärt ein Versicherungsunternehmen die Annahme eines Vertrages erst nach Ablauf der Bindefrist, so gilt die Vertragsannahme als verspätet und ein neuer Antrag muss vom Antragsteller unterzeichnet werden.

 
Siehe auch:

Widerspruchsfrist

Versicherungsnehmer
Versicherungsschutz

 

Alle angegeben Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011
 
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