Krankenversicherung

 

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Bezugsberechtigte Person

Eine bezugsberechtigte Person wird in der privaten Renten-, Lebens- u. Unfallversicherung angegeben. Die bezugsberechtigte Person wird ausschließlich vom Versicherungsnehmer bestimmt und erhält die vereinbarten Leistungen im Versicherungsfall oder bei regulärem Ablauf der Versicherung.
 

Beispiel:

- Unfallversicherung: Bezugsberechtigte Person im Todesfall
- Lebensversicherung: Bezugsberechtigte Person im Todesfall und/oder Erlebensfall
- Rentenversicherung: Bezugsberechtigte Person im Todesfall und/oder Erlebensfall
 

Die bezugsberechtigte Person kann jederzeit vom Versicherungsnehmer geändert werden, sofern kein unwiderrufliches Bezugsrecht vereinbart wurde. Die Nennung von mehreren bezugsberechtigten Personen ist auch möglich. Wird das Bezugsrecht zugunsten Dritter nicht festgelegt, so bleibt der Anspruch aus dem Versicherungsvertrag beim Versicherungsnehmer oder geht im Falle eines vorzeitigen Ablebens auf die gesetzlichen Erben über.

 
Siehe auch:
Rentenversicherung
Unfallversicherung
Lebensversicherung

 

Alle angegeben Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011
 
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