Krankenversicherung

 

Bewegliche Sachen hat folgende Bedeutung im Zusammenhang für: Krankenversicherungen, Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon

 

Bewegliche Sachen

Bewegliche Sachen sind vom Begriff der Sachversicherung (z. B. Hausratversicherung) zuzuordnen. Versicherungstechnisch sind jene Sachen, die weder Gebäude- noch Grundstücksbestandteil sind und ohne Anwendung von Gewalt frei bewegt werden können, gemeint.

 
Siehe auch:
Hausratversicherung
Sachversicherung

 

Alle angegeben Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011
 
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