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Berufsgruppe
hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
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Berufsgruppe |
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Da
der Beruf einer versicherten Person ausschlaggebend für die
Risikobeurteilung des gewünschten Versicherungsschutzes ist, wird vom
Versicherer die berufliche Tätigkeit abgefragt.
In
der Unfallversicherung wird zwischen Berufsgruppe A u. B unterschieden.
Berufsgruppe A sind in der Regel Frauen, nicht handwerklich oder
körperlich tätige Personen (Bürokaufleute etc.) und Kinder. Der
Berufsgruppe B sind alle handwerklich oder körperlich tätigen Personen
zuzuordnen.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung teilt die Berufsgruppen je nach
Versicherungsgesellschaft unterschiedlich ein. Einige
Versicherungsgesellschaften haben 6 und mehr Berufsgruppen.
Grundsätzlich erfolgt die Einstufung auf die zur Antragstellung
maßgebliche berufliche Tätigkeit. Demnach bestimmt die genaue berufliche
Tätigkeit die Berufsgruppe. |
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| Siehe auch: |
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Unfallversicherung |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011 |
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