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Bergungskosten
hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
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Bergungskosten |
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Bergungskosten sind über besondere Bedingungen (BB Bergungskosten)
geregelt und in der Regel beitragsfrei mitversichert.
Die vereinbarten Bergungskosten decken Aufwendungen für Suchaktionen
nach Toten und Unfallverletzten sowie den Transport in das nächste
Krankenhaus bzw. Spezialklinik oder die Überführung zum Heimatort ab,
soweit sie von öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierten
Rettungsdiensten in Rechnung gestellt werden. |
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| Siehe auch: |
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Unfallversicherung |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011 |
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