Krankenversicherung

 

Bergungskosten hat folgende Bedeutung im Zusammenhang für: Krankenversicherungen, Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon

 

Bergungskosten

Bergungskosten sind über besondere Bedingungen (BB Bergungskosten) geregelt und in der Regel beitragsfrei mitversichert.

Die vereinbarten Bergungskosten decken Aufwendungen für Suchaktionen nach Toten und Unfallverletzten sowie den Transport in das nächste Krankenhaus bzw. Spezialklinik oder die Überführung zum Heimatort ab, soweit sie von öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten in Rechnung gestellt werden.

 
Siehe auch:
Unfallversicherung

 

Alle angegeben Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011
 
© by ISET GmbH 2010 Versicherungslexikon | Erklärungen | Versicherungsvergleich |