Krankenversicherung

 

Bereicherungsverbot hat folgende Bedeutung im Zusammenhang für: Krankenversicherungen, Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon

 

Bereicherungsverbot

Auch wenn die Versicherungssumme höher als der Versicherungswert zur Zeit des Eintretens eines Versicherungsfalls ist, besteht vonseiten des Versicherers keine Verpflichtung, mehr als den Betrag des entstandenen Schadens an den Versicherungsnehmer zu ersetzen.

 
Siehe auch:
Versicherungssumme
Versicherungsschutz

 

Alle angegeben Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011
 
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