Krankenversicherung

 

Beitragszahler hat folgende Bedeutung im Zusammenhang für: Krankenversicherungen, Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon

 

Beitragszahler

Standardmäßig ist der Versicherungsnehmer auch der Beitragszahler von Versicherungsprämien. Er kann aber auch mit dem Versicherer vereinbaren, dass die Versicherungsbeiträge durch jemand anderen (Dritter) gezahlt werden. Der Dritte muss üblicherweise einem eventuell vereinbarten Lastschrifteinzug in schriftlicher Form zustimmen. Der Versicherungsnehmer bleibt grundsätzlich der Schuldner der Versicherungsprämie und der Beitragszahler hat keinerlei Rechte aus dem Vertragsverhältnis.

 
Siehe auch:
Lebensversicherung
Rentenversicherung

 

Alle angegeben Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011
 
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