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Beitragszahler
hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
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Beitragszahler |
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Standardmäßig ist der Versicherungsnehmer auch der Beitragszahler von
Versicherungsprämien. Er kann aber auch mit dem Versicherer vereinbaren,
dass die Versicherungsbeiträge durch jemand anderen (Dritter) gezahlt
werden. Der Dritte muss üblicherweise einem eventuell vereinbarten
Lastschrifteinzug in schriftlicher Form zustimmen. Der
Versicherungsnehmer bleibt grundsätzlich der Schuldner der
Versicherungsprämie und der Beitragszahler hat keinerlei Rechte aus dem
Vertragsverhältnis. |
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| Siehe auch: |
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Lebensversicherung |
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Rentenversicherung |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011 |
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