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Beitragsstundung
hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
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Beitragsstundung |
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Speziell bei Lebensversicherungen und privaten Rentenversicherungen ist
die Beitragsstundung eine echte Alternative zur unnötigen Kündigung
eines bestehenden Vertrages. Im Detail betrachtet, wird durch die
Beitragsstundung ein zeitlich begrenzter Aufschub der fälligen
Beitragszahlung erwirkt. Nach Ablauf der zeitlich begrenzten
Beitragsstundung hat der Versicherungsnehmer die gestundeten Beiträge
zuzüglich der vereinbarten Stundungszinsen nachzuzahlen. Alternativ kann
der Versicherungsnehmer nach der Beitragsstundung auch eine
Laufzeitverlängerung beantragen und somit die aufgelaufenen Beiträge der
Stundung ausgleichen. Zu beachten ist, dass eine Beitragsstundung nur
dann möglich ist, wenn es sich um einen rückkauffähigen Vertrag handelt.
Weitere Alternativen zum Begleichen der Beitragsrückstände durch die
Beitragsstundung können je nach Konstellation, eine Beginnverlegung und
ein Policendarlehen sein. |
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| Siehe auch: |
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Beitragsfälligkeit |
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Lebensversicherung |
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Rentenversicherung |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011 |
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