Krankenversicherung

 

Beitragsdepot hat folgende Bedeutung im Zusammenhang für: Krankenversicherungen, Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon

 

Beitragsdepot

Das Beitragsdepot ist Teil der Kapitalbildenden Lebensversicherung. Die gesamte Zahlung zur Lebensversicherung wird in Form einer Beitragsvorauszahlung dem Beitragsdepot gutgeschrieben. Dem Beitragsdepot werden ratierlich über den vereinbarten Zeitraum (mind. 5 Jahre) die Beiträge zur Lebensversicherung entnommen und anschließend aufgelöst. Das Guthaben des Beitragsdepotes wird während diese Zeit verzinst. Die Kapitalbildende Lebensversicherung hingegen hat eine Laufzeit von mindestens 12 Jahren.

 
Siehe auch:
Rentenversicherung
Lebensversicherung

 

Alle angegeben Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011
 
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