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Beitragsdepot hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
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Beitragsdepot |
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Das Beitragsdepot ist Teil der Kapitalbildenden Lebensversicherung. Die
gesamte Zahlung zur Lebensversicherung wird in Form einer
Beitragsvorauszahlung dem Beitragsdepot gutgeschrieben. Dem
Beitragsdepot werden ratierlich über den vereinbarten Zeitraum (mind. 5
Jahre) die Beiträge zur Lebensversicherung entnommen und anschließend
aufgelöst. Das Guthaben des Beitragsdepotes wird während diese Zeit
verzinst. Die Kapitalbildende Lebensversicherung hingegen hat eine
Laufzeit von mindestens 12 Jahren. |
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| Siehe auch: |
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Rentenversicherung |
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Lebensversicherung |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011 |
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