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Beitragsbemessungsgrenze hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
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Beitragsbemessungsgrenze |
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Beiträge zur GKV (gesetzliche Krankenversicherung) werden nur bis zu
einer bestimmten Einkommensobergrenze erhoben. Diese sogenannte
Beitragsbemessungsgrenze wird jedes Jahr auf ein Neues an die allgemeine
Gehalts- und Lohnentwicklung aller Versicherten angepasst.
Durch sie wird festgelegt, bis zu welcher Höhe des jährlichen
Bruttoarbeitsentgelts Arbeitnehmer/innen in der GKV der
Versicherungspflicht unterliegen.
Die Versicherungspflichtgrenzen werden jährlich neu festgelegt.
Arbeitnehmer/innen mit einem Bruttoarbeitsentgelt über der maßgeblichen
Beitragsbemessungsgrenze, haben die Wahl zwischen der freiwilligen
Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung oder der privaten
Krankenversicherung. |
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| Siehe auch: |
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Krankenversicherung |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011 |
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