Krankenversicherung

 

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Beitragsbemessungsgrenze

Beiträge zur GKV (gesetzliche Krankenversicherung) werden nur bis zu einer bestimmten Einkommensobergrenze erhoben. Diese sogenannte Beitragsbemessungsgrenze wird jedes Jahr auf ein Neues an die allgemeine Gehalts- und Lohnentwicklung aller Versicherten angepasst.

Durch sie wird festgelegt, bis zu welcher Höhe des jährlichen Bruttoarbeitsentgelts Arbeitnehmer/innen in der GKV der Versicherungspflicht unterliegen.

Die Versicherungspflichtgrenzen werden jährlich neu festgelegt.

Arbeitnehmer/innen mit einem Bruttoarbeitsentgelt über der maßgeblichen Beitragsbemessungsgrenze, haben die Wahl zwischen der freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung oder der privaten Krankenversicherung.

 
Siehe auch:
Krankenversicherung

 

Alle angegeben Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011
 
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