Krankenversicherung

 

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Beitragsanpassungsklausel

Eine über den Versicherungsvertrag bzw. über die zugrunde liegenden Bedingungen geschlossene Vereinbarung. Die Prämienanpassungsklausel definiert, dass aufgrund veränderter Gegebenheiten (z. B. wesentlich höhere Aufwendungen), die tariflichen Beitragssätze eines bestehenden Vertrages angepasst werden können. Im Falle der Beitragsanpassung hat der Versicherungsnehmer ein außerordentliches /Kündigungsrecht/, wenn sich parallel nicht der Versicherungsumfang ändert. Das außerordentliche Kündigungsrecht für den Versicherungsnehmer gilt bis zu dem Zeitpunkt an dem die Beitragsanpassung wirksam werden soll.

 
Siehe auch:
Versicherungsschutz

 

Alle angegeben Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011
 
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