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Beitragsanpassungsklausel hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
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Beitragsanpassungsklausel |
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Eine über den Versicherungsvertrag bzw. über die zugrunde liegenden
Bedingungen geschlossene Vereinbarung. Die Prämienanpassungsklausel
definiert, dass aufgrund veränderter Gegebenheiten (z. B. wesentlich
höhere Aufwendungen), die tariflichen Beitragssätze eines bestehenden
Vertrages angepasst werden können. Im Falle der Beitragsanpassung hat
der Versicherungsnehmer ein außerordentliches /Kündigungsrecht/, wenn
sich parallel nicht der Versicherungsumfang ändert. Das außerordentliche
Kündigungsrecht für den Versicherungsnehmer gilt bis zu dem Zeitpunkt an
dem die Beitragsanpassung wirksam werden soll. |
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| Siehe auch: |
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Versicherungsschutz |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011 |
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