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Baurisiko hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
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Baurisiko |
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Ein Begriff der Rechtsschutzversicherung. Das Baurisiko (Risiko im Bezug
auf Immobilien-Angelegenheiten), bzw. die Wahrnehmung rechtlicher
Interessen aus dem Baurisiko ist grundsätzlich vom Versicherungsschutz
ausgeschlossen. Das Baurisiko ist der ursächliche Zusammenhang mit dem
Erwerb oder der Veräußerung von
einem zu Bauzwecken bestimmten Grundstückes
die Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteilen
die genehmigungspflichtige bauliche Veränderung eines Gebäudes oder
Gebäudeteilen
gemeint, dass sich im Besitz oder Eigentum des Versicherungsnehmers
befindet oder dass der Versicherungsnehmer zu erwerben oder in Besitz zu
nehmen beabsichtigt sowie die Finanzierung eines der vorab genannten
Vorhaben. |
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| Siehe auch: |
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Wohngebäudeversicherung |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011 |
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