Krankenversicherung

 

Baurisiko hat folgende Bedeutung im Zusammenhang für: Krankenversicherungen, Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon

 

Baurisiko

Ein Begriff der Rechtsschutzversicherung. Das Baurisiko (Risiko im Bezug auf Immobilien-Angelegenheiten), bzw. die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Baurisiko ist grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Das Baurisiko ist der ursächliche Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von

einem zu Bauzwecken bestimmten Grundstückes

die Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteilen

die genehmigungspflichtige bauliche Veränderung eines Gebäudes oder Gebäudeteilen

gemeint, dass sich im Besitz oder Eigentum des Versicherungsnehmers befindet oder dass der Versicherungsnehmer zu erwerben oder in Besitz zu nehmen beabsichtigt sowie die Finanzierung eines der vorab genannten Vorhaben.

 
Siehe auch:
Wohngebäudeversicherung

 

Alle angegeben Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011
 
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