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Bauleistungsversicherung hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
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Bauleistungsversicherung |
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Die Bauleistungsversicherung (auch Bauwesenversicherung genannt) bietet
Schutz vor unvorhergesehenen Ereignissen rund um den Bau oder Umbau
einer Immobilie und schützt den Bauherrn vor finanziellen Verlusten
während der Bauzeit. Versichert sind gemäß der jeweils vereinbarten
Versicherungsbedingungen Bauleistungen, Baustoffe und Bauteile für den
Roh- oder Umbau bzw. Ausbau des im Versicherungsschein bezeichneten
Gebäudes. Bis auf einige Ausnahmen sind auch einzubauende, als
wesentliche Bestandteile des Gebäudes zu betrachtende
Einrichtungsgegenstände mitversichert.
Bei der Bauleistungsversicherung handelt es sich um eine sogenannte
Allgefahrendeckung, da sie Schäden, egal aus welcher Ursache sie
herbeigeführt sind, versichert. Es sei denn, diese sind in den
Versicherungsbedingungen als nicht versichert deklariert (Ausschluss).
Entschädigungen werden nur für unvorhergesehen eintretende Schäden an
versicherten Bauleistungen oder an sonstigen versicherten Sachen
geleistet. Unvorhergesehene Schäden sind solche, die der
Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant rechtzeitig weder
vorhergesehen haben oder mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit
erforderlichen Fachwissen, hätten vorhersehen können.
Nicht versicherte Sachen sind Baugeräte, Handwerkzeuge,
Vermessungsgeräte, Signal- und Sicherungsanlagen, Prüfgeräte,
Laborgeräte, Funkgeräte etc. |
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| Siehe auch: |
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Wohngebäudeversicherung |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011 |
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