Krankenversicherung

 

Bauleistungsversicherung hat folgende Bedeutung im Zusammenhang für: Krankenversicherungen, Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon

 

Bauleistungsversicherung

Die Bauleistungsversicherung (auch Bauwesenversicherung genannt) bietet Schutz vor unvorhergesehenen Ereignissen rund um den Bau oder Umbau einer Immobilie und schützt den Bauherrn vor finanziellen Verlusten während der Bauzeit. Versichert sind gemäß der jeweils vereinbarten Versicherungsbedingungen Bauleistungen, Baustoffe und Bauteile für den Roh- oder Umbau bzw. Ausbau des im Versicherungsschein bezeichneten Gebäudes. Bis auf einige Ausnahmen sind auch einzubauende, als wesentliche Bestandteile des Gebäudes zu betrachtende Einrichtungsgegenstände mitversichert.

Bei der Bauleistungsversicherung handelt es sich um eine sogenannte Allgefahrendeckung, da sie Schäden, egal aus welcher Ursache sie herbeigeführt sind, versichert. Es sei denn, diese sind in den Versicherungsbedingungen als nicht versichert deklariert (Ausschluss).

Entschädigungen werden nur für unvorhergesehen eintretende Schäden an versicherten Bauleistungen oder an sonstigen versicherten Sachen geleistet. Unvorhergesehene Schäden sind solche, die der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant rechtzeitig weder vorhergesehen haben oder mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen, hätten vorhersehen können.

Nicht versicherte Sachen sind Baugeräte, Handwerkzeuge, Vermessungsgeräte, Signal- und Sicherungsanlagen, Prüfgeräte, Laborgeräte, Funkgeräte etc.

 
Siehe auch:
Wohngebäudeversicherung

 

Alle angegeben Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011
 
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