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Als gesetzlich Krankversicherter haben Sie lediglich in den Ländern der
Europäischen Union und den Mittelmeeranrainerstaaten sowie in Ländern,
mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat,
Versicherungsschutz. In allen anderen Ländern besteht gar kein
Versicherungsschutz für gesetzlich Versicherte.
Kostspielig kann es in den o. g. Ländern trotz allem werden, denn die
Ärzte z. B. in Urlaubsländern stellen meist eine Privatrechnung aus, die
vor Ort beglichen werden muss. Das hat zur Folge, dass Sie, zurück ihn
Deutschland, meist nur einen geringfügigen Anteil der Gesamtrechnung
erstattet bekommen.
Privat Krankenversicherte sollten in jedem Fall überprüfen, welche
Leistungen im Ausland und für einen medizinisch notwendigen
Rücktransport vereinbart sind.
Für Beamte ist eine Auslandsreisekrankenversicherung nahezu unabdingbar,
denn die Beihilfe übernimmt keine Kosten für den Rücktransport und
medizinische Leistungen werden nur in der Höhe übernommen, wie sie in
Deutschland üblich sind.
Versicherungsschutz der Auslandsreisekrankenversicherung:
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Freie Arzt- und Krankenhauswahl am Urlaubsort
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Kostenübernahme für ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel
sowie ambulante und stationäre Behandlungen
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Schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen in einfacher
Ausführung sowie Reparaturen von Zahnersatz
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Transport zur stationären Behandlung in das nächstgelegene Krankenhaus
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Ärztlich verordneter und medizinisch notwendiger Rücktransport nach
Hause oder in ein Krankenhaus in der Nähe Ihres Wohnortes
Wichtig zu wissen:
In
der Regel erfolgt keine Gesundheitsprüfung
Vorerkrankungen sind meist vom
Versicherungsschutz ausgeschlossen
Kann nur für Urlaubsreisen abgeschlossen werden
Die Versicherungsdauer beträgt meist ein Jahr und verlängert sich
automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht 3 Monate vor Ablauf
gekündigt wird
Die Reisedauer darf je nach Tarif lediglich zwischen 42 und 365 Tage
betragen
Auch wenn es sich um eine recht günstige Versicherungsform handelt,
sollte im Detail geprüft werden, welche Leistungen abgedeckt sind – auch
bei der Auslandsreisekrankenversicherung gibt es erhebliche
Unterschiede.
Eine weitere Reiseversicherung ist die Reisegepäckversicherung. |