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Das Versicherungswesen unterliegt einer staatlichen Aufsicht, der BAFin
(Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht).
Die Hauptziele der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
bestehen nach dem
Versicherungsaufsichtsgesetz darin, die Belange der
Versicherten ausreichend zu wahren und dabei vor allem sicherzustellen,
dass die Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen jederzeit
erfüllbar sind.
Im
Vordergrund der Versicherungsaufsicht steht der Verbraucherschutz. Daran
hat sich seit Inkrafttreten des Aufsichtsgesetzes im Jahr 1901 vom
Grundsatz her nichts geändert.
Das Versicherungswesen basiert auf Vertrauen: Kunden erwarten von einem
Versicherungsunternehmen, dass es jederzeit und oftmals über einen sehr
langen Zeitraum die vertraglich vereinbarten Leistungen erbringen kann.
Mit ihrer Aufsicht über Versicherungsunternehmen erfüllt die BaFin daher
wichtige soziale und wirtschaftliche Aufgaben und trägt zur
langfristigen Stabilität des gesamten Finanzsektors bei.
Die beiden Hauptziele der Versicherungsaufsicht bestehen nach dem
Versicherungsaufsichtsgesetz (§ 81 Abs. 1 VAG) darin,
die Belange der Versicherten ausreichend zu wahren und dabei vor allem
sicherzustellen, dass die Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen
jederzeit erfüllbar sind.
Im
Vordergrund der Versicherungsaufsicht steht also der Verbraucherschutz.
Daran hat sich seit Inkrafttreten des Aufsichtsgesetzes im Jahr 1901 im
Grundsatz nichts geändert.
Es
ist unter anderem Aufgabe der Aufsichtsbehörde, Versicherungsunternehmen
daraufhin zu überwachen, dass die Erfüllung der von ihnen zugesagten
Versicherungsleistungen gesichert ist, sowie das Wettbewerbsverhalten
der Versicherungsunternehmen und ihrer Vertreter
(Wettbewerbsrichtlinien) zu beobachten. Als materielle Staatsaufsicht
wird die Versicherungsaufsicht vom Bundesaufsichtsamt für das
Versicherungswesen (BAV) sowie den zuständigen Landesaufsichtsbehörden
wahrgenommen. |