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Annahmebestätigung
hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
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Annahmebestätigung |
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Die Annahmebestätigung ist eine schriftliche Erklärung des
Versicherungsunternehmens, das der beantragte Versicherungsschutz
abgedeckt wird und der Versicherungsvertrag zustande gekommen ist. Es
besteht vonseiten des Versicherungsunternehmens keine Verpflichtung,
eine Annahmebestätigung auszufertigen. Es besteht lediglich die
Verpflichtung, dem Versicherungsnehmer über den zustande gekommenen
Vertrag eine Urkunde in Form eines Versicherungsscheines auszuhändigen. |
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| Siehe auch: |
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Versicherungsschutz |
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Versicherungspolice |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit.
Stand 23.05.2011 |
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