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Allgefahrendeckung
hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
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Allgefahrendeckung |
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Als Allgefahrendeckung bezeichnet man den Versicherungsschutz, der sich
über alle Gefahren erstreckt. Das sind in der Regel die Zerstörung,
Beschädigung, Abhandenkommen aufgrund Diebstahl, Einbruchdiebstahl u.
Raub von versicherten Sachen, sowie Schäden durch unvorhersehbare und
nicht abwendbare Ereignisse – es sei denn, dass diese durch die
Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind, bzw. der Ausschluss vom
Versicherungsnehmer gewünscht wurde. |
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| Siehe auch: |
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Hausratversicherung |
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Wohngebäudeversicherung |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit.
Stand 23.05.2011 |
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