Krankenversicherung

 

Allgefahrendeckung hat folgende Bedeutung im Zusammenhang für: Krankenversicherungen, Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon

 

Allgefahrendeckung

Als Allgefahrendeckung bezeichnet man den Versicherungsschutz, der sich über alle Gefahren erstreckt. Das sind in der Regel die Zerstörung, Beschädigung, Abhandenkommen aufgrund Diebstahl, Einbruchdiebstahl u. Raub von versicherten Sachen, sowie Schäden durch unvorhersehbare und nicht abwendbare Ereignisse – es sei denn, dass diese durch die Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind, bzw. der Ausschluss vom Versicherungsnehmer gewünscht wurde.

 
Siehe auch:
Hausratversicherung
Wohngebäudeversicherung

 

Alle angegeben Informationen haben keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Stand 23.05.2011
 
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