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Abfindung hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
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Abfindung |
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Gerade wenn es um die Abfindung geht, haben der Arbeitnehmer und der
Arbeitgeber oftmals unterschiedliche Auffassungen über die Höhe der
Abfindung. Selbst wenn es um einen vereinbarten Sozialplan oder um eine
Abfindung im Zuge eine Altersteilzeit geht, kommen beide Parteien
oftmals nicht überein. In solchen Fällen redet man von der Wahrnehmung
rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen. Die
Rechtsschutzversicherung, in der ein Berufs- bzw. Arbeitsrechtsschutz
vereinbart wurde, trägt dieses Rechtsschutzrisiko. Das alleinige
Verhandeln bzgl. einer Abfindungshöhe o. ä. hingegen ist nicht
abgedeckt, da solche Streitigkeiten nicht als bedingungsgemäße
Versicherungsfälle anzusehen sind. |
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| Siehe auch: |
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Rechtsschutzversicherung |
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| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011 |
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