|
Wertsachen gemäß den Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen (VHB
2003) sind:
-
Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge (z. B. Chipkarte)
-
Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere
-
Schmucksachen, Briefmarken, Edelsteine, Telefonkartensammlungen, Perlen,
Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin.
-
Pelze, Gobelins und handgeknüpfte Teppiche, Kunstgegenstände (z.B.
Gemälde, Zeichnungen, Collagen, Grafiken und Plastiken sowie nicht vorab
genannte Sachen aus Silber. - Sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), jedoch mit
Ausnahme von Möbelstücken.
-
Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden für Wertsachen max. 20 %
der Versicherungssumme (je Versicherungsfall) entschädigt.
-
Weiterhin ist eine Entschädigung je Versicherungsfall für nachfolgend
genannte Wertsachen begrenzt auf
insgesamt 1.500,00 Euro für Bargeld und auf Geldkarten geladene
Beträge
mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag
übersteigt
insgesamt 3.000,00 Euro für Urkunden einschließlich Sparbücher und
sonstige
Wertpapiere
insgesamt 25.000,00 Euro für Schmucksachen, Briefmarken, Edelsteine,
Telefonkartensammlungen, Perlen, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen
aus Platin
oder Gold
wenn sich diese außerhalb verschlossener VdS anerkannter
Wertschutzschränke (Tresore) befinden, die mindestens 200 kg wiegen oder
nach den Vorschriften des
Herstellers fachmännisch verankert oder in der
Wand oder im Fußboden bündig eingelassen sind (Einmauerschrank). |