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Wenigfahrerrabatt
hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
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Wenigfahrerrabatt |
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Der Wenigfahrerrabatt zur Kraftfahrtversicherung wird gewährt, wenn der
Versicherungsnehmer nur eine vorab genannte Jahreskilometer-Fahrleistung
mit seinem KFZ zurücklegt. Je weniger das Fahrzeug bewegt wird, desto
mehr Rabatt gewährt der Versicherer.
Die Staffelungen der Jahresfahrleistung sowie der damit verbundene
Rabatt, ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich hoch.
Werden die
angegebenen Kilometerleistungen nicht eingehalten, so ist es ratsam, den
Kfz-Versicherer zu informieren. Ansonsten kann vom Versicherer eine
Vertragsstrafe und/oder eine Beitragserhöhung verlangt werden |
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| Siehe auch: |
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Kfz-Versicherung |
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Versicherungsschutz |
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Obliegenheit |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011 |
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