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Wartezeit
Pflegepflichtversicherung
hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
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Wartezeit
Pflegepflichtversicherung |
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Für die private Pflegepflichtversicherung beträgt die Wartezeit bei
erstmaliger Stellung eines Leistungsantrages ab 01.2005 fünf Jahre,
wobei das Versicherungsverhältnis innerhalb der letzten 10 Jahre vor
Stellung des Leistungsantrages mindestens fünf Jahre bestanden haben
muss.
Personen, die aus einer sozialen Pflegeversicherung ausscheiden oder von
einer privaten Pflegepflichtversicherung zu einer anderen wechseln, wird
die dort nachweislich ununterbrochen zurückgelegte Versicherungszeit auf
die Wartezeit angerechnet. |
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| Siehe auch: |
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Vertragslaufzeit |
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Krankenversicherung |
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Versicherungsbeginn |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011 |
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