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Vorsorgeversicherung
hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
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Vorsorgeversicherung |
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Die Vorsorgeversicherung ist eine bedingungsgemäße Vereinbarung, durch
die der eigentliche Deckungsumfang des bestehenden Vertrages erweitert
wird. Sie ist in diversen Sparten und unterschiedlichsten Formen
wiederzufinden. So z. B. in der
Hausratversicherung
Sie beinhaltet eine Vorsorgeversicherung in Höhe von 10% der
Versicherungssumme.
Verkehrsrechtsschutzversicherung
Wenn während der Vertragslaufzeit neue Fahrzeuge auf den
Versicherungsnehmer zugelassen werden.
Private
Haftpflichtversicherung
Hier werden Risiken die nach Vertragsabschluss neu hinzugekommen sind
über die Vorsorgeversicherung abgedeckt. Diese Regelung gilt bis zur
nächsten Hauptfälligkeit oder bis zu dem Zeitpunkt, an dem der
Versicherer neue Risiken abfragt bzw. diese vom Versicherungsnehmer
mitgeteilt werden.
Meldet der Versicherungsnehmer das neue Risiko verspätet oder gar nicht
oder sagt dem Versicherungsnehmer das tarifmäßige Angebot des
Versicherers nicht zu, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend ab
Eintritt des neuen Risikos.
Da
Vorsorgeversicherungen in aller Regel eine verminderte Deckungssumme
haben, ist es auf jeden Fall ratsam jegliche Risikoänderungen
anzuzeigen. |
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| Siehe auch: |
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Hausratversicherung |
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Haftpflichtversicherung |
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Rechtsschutzversicherung |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011 |
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