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Vorläufige
Deckungszusage
hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen,
Versicherungslexikon |
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Vorläufige
Deckungszusage |
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Von einer vorläufigen Deckungszusage spricht man, wenn der Versicherer
den Versicherungsschutz in schriftlicher Form bestätigt, obwohl er die
Annahme des eigentlichen, vom Versicherungsnehmer gestellten
Versicherungsantrages noch nicht erklärt hat. Die vorläufige
Deckungszusage ist immer zeitlich begrenzt und endet spätestens mit dem
Zustandekommen des eigentlichen Vertrages oder mit der Ablehnung des
Antrages vonseiten des Versicherungsunternehmens bzw. mit dem in der
vorläufigen Deckungszusage genannten Datum. |
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| Siehe auch: |
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Kfz-Versicherung |
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Versicherungsschutz |
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Versicherungspolice |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011 |
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