Krankenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69

 

Vorläufige Deckungszusage hat folgende Bedeutung im Zusammenhang für: Krankenversicherungen, Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon

 

Vorläufige Deckungszusage

Von einer vorläufigen Deckungszusage spricht man, wenn der Versicherer den Versicherungsschutz in schriftlicher Form bestätigt, obwohl er die Annahme des eigentlichen, vom Versicherungsnehmer gestellten Versicherungsantrages noch nicht erklärt hat. Die vorläufige Deckungszusage ist immer zeitlich begrenzt und endet spätestens mit dem Zustandekommen des eigentlichen Vertrages oder mit der Ablehnung des Antrages vonseiten des Versicherungsunternehmens bzw. mit dem in der vorläufigen Deckungszusage genannten Datum.

 
Siehe auch:

Kfz-Versicherung

Versicherungsschutz
Versicherungspolice

 

Alle angegeben Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011
 
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