Krankenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69

 

Versicherungswert hat folgende Bedeutung im Zusammenhang für: Krankenversicherungen, Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon

 

Versicherungswert

Als Versicherungswert wird der Wert des versicherten Interesses bezeichnet (§51 VVG – Versicherungsvertragsgesetz).

Handelt es sich um eine versicherte Sache, so gilt der Wert der Sache als Versicherungswert, insoweit sich den jeweiligen Umständen entsprechend nichts anderes ergibt (§ 52 VVG). Der Wert einer Sache kann definiert werden durch: Gemeiner Wert, Zeitwert und Neuwert.

Der Versicherungswert ist wie die Versicherungssumme eine Begrenzung der Entschädigungsleistung. Aufgrund des vorherrschenden Bereicherungsverbotes darf ein Versicherungsunternehmen nicht mehr als den versicherten Schaden bis max. zur Höhe des Versicherungswertes begleichen.

 
Siehe auch:

Versicherungssumme

Versicherungsschutz

 

Alle angegeben Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011
 
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