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Versicherungswert
hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
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Versicherungswert |
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Als Versicherungswert wird der Wert des versicherten Interesses
bezeichnet (§51 VVG – Versicherungsvertragsgesetz).
Handelt es sich um eine versicherte Sache, so gilt der Wert der Sache
als Versicherungswert, insoweit sich den jeweiligen Umständen
entsprechend nichts anderes ergibt (§ 52 VVG). Der Wert einer Sache kann
definiert werden durch: Gemeiner Wert, Zeitwert und Neuwert.
Der Versicherungswert ist wie die Versicherungssumme eine Begrenzung der
Entschädigungsleistung. Aufgrund des vorherrschenden
Bereicherungsverbotes darf ein Versicherungsunternehmen nicht mehr als
den versicherten Schaden bis max. zur Höhe des Versicherungswertes
begleichen. |
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| Siehe auch: |
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Versicherungssumme |
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Versicherungsschutz |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011 |
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