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Versicherungsvertragsgesetz
hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen,
Versicherungslexikon |
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Versicherungsvertragsgesetz |
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Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist eine gängige Bezeichnung für
das “Gesetz über den Vertrag”.
Als wichtigste gesetzliche Rechtsgrundlage der Versicherungsverträge ist
es wie folgt gegliedert:
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Erster Abschnitt Vorschriften für sämtliche Versicherungszweige (§§
1-48e)
- Zweiter Abschnitt Schadensversicherung (§§ 49-158o)
- Dritter Abschnitt Lebens- und Krankenversicherung (§§ 159-178o)
- Vierter Abschnitt Unfallversicherung (§§ 179-185)
- Fünfter Abschnitt Schlussvorschriften (§§ 186-194)
Anlagen
Grundsätzlich gilt das VVG auch für nicht im Gesetz genannte
Versicherungszweige, mit Ausnahme der Rückversicherung und der
Seeversicherung.
Zum Schutz des Versicherungsnehmers und anderer vertragsbeteiligter
Dritter sind die meisten Bestimmungen entweder gar nicht oder
keinesfalls zum Nachteil des Versicherungsnehmers und anderer
vertragsbeteiligter Dritter änderbar. |
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| Siehe auch: |
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Versicherungsschutz |
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Versicherungsantrag |
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Obliegenheit |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011 |
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