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Versicherungspflichtgrenze
hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
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Versicherungspflichtgrenze |
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Durch die Versicherungspflichtgrenze wird festgelegt, bis zu welcher
Höhe Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aufgrund des
Bruttoarbeitsentgeltes der Pflichtversicherung in der gesetzlichen
Krankenversicherung (abgekürzt GKV) unterliegen. Arbeitnehmer können nur
noch in die Private Krankenversicherung wechseln, wenn ihr Einkommen in
drei aufeinander folgenden Kalenderjahren die Versicherungspflichtgrenze
überschritten hat. Die Versicherungspflicht endet mit Ablauf des Jahres,
in dem die Versicherungspflichtgrenze zum dritten Mal hintereinander
überschritten wird. Diese Regelung gilt nicht für Beamte oder
Selbständige. |
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| Siehe auch: |
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Krankenversicherung |
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Versicherungspolice |
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Versicherungsantrag |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011 |
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