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Versicherungsnehmer
hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen,
Versicherungslexikon |
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Versicherungsnehmer |
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Ein Versicherungsvertrag wird zwischen dem Versicherer und dem
Versicherungsnehmer geschlossen. Der Versicherungsnehmer hat vorab den
gewünschten Versicherungsschutz beim Versicherer beantragt. Nach Annahme
durch den Versicherer ist der Vertrag geschlossen. Versicherungsnehmer
können natürliche sowie juristische Personen sein. Der
Versicherungsnehmer muss (z. B. im Rahmen eine privaten
Krankenversicherung oder einer privaten Lebensversicherung) nicht
zwingend die versicherte Person sein. |
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| Siehe auch: |
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Versicherungspolice |
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Mitversicherte Person |
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Bezugsberechtigte Person |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011 |
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