Krankenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69

 

Versicherungsnehmer hat folgende Bedeutung im Zusammenhang für: Krankenversicherungen, Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon

 

Versicherungsnehmer

Ein Versicherungsvertrag wird zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer geschlossen. Der Versicherungsnehmer hat vorab den gewünschten Versicherungsschutz beim Versicherer beantragt. Nach Annahme durch den Versicherer ist der Vertrag geschlossen. Versicherungsnehmer können natürliche sowie juristische Personen sein. Der Versicherungsnehmer muss (z. B. im Rahmen eine privaten Krankenversicherung oder einer privaten Lebensversicherung) nicht zwingend die versicherte Person sein.

 
Siehe auch:

Versicherungspolice

Mitversicherte Person
Bezugsberechtigte Person

 

Alle angegeben Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011
 
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