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Versicherungsfall
hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
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Versicherungsfall |
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Der Versicherungsfall ist ein eintretendes Ereignis, das die vertraglich
vereinbarte Leistungspflicht des Versicherers auslöst. Welche Gefahren
im Detail getragen werden und in welchem Umfang die Leistungspflicht des
Versicherers einsetzt, ist in den Allgemeine Versicherungsbedingungen
(AVB), den besonderen Bedingungen und ergänzend im
Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt.
Zum Eintritt eines Versicherungsfalles sind insbesondere zu beachten:
- Obliegenheiten des Versicherungsnehmers
- Anzeigepflicht, Auskunftspflicht und Nachweispflicht (Belegpflicht)
des Versicherungsnehmers |
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| Siehe auch: |
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Versicherungsaufsichtsgesetz |
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Versicherungsschutz |
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Versicherungsbeginn |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011 |
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