Krankenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69

 

Versicherungsfall hat folgende Bedeutung im Zusammenhang für: Krankenversicherungen, Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon

 

Versicherungsfall

Der Versicherungsfall ist ein eintretendes Ereignis, das die vertraglich vereinbarte Leistungspflicht des Versicherers auslöst. Welche Gefahren im Detail getragen werden und in welchem Umfang die Leistungspflicht des Versicherers einsetzt, ist in den Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB), den besonderen Bedingungen und ergänzend im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt.

Zum Eintritt eines Versicherungsfalles sind insbesondere zu beachten:
- Obliegenheiten des Versicherungsnehmers
- Anzeigepflicht, Auskunftspflicht und Nachweispflicht (Belegpflicht) des Versicherungsnehmers

 
Siehe auch:

Versicherungsaufsichtsgesetz

Versicherungsschutz
Versicherungsbeginn

 

Alle angegeben Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011
 
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