|
 |
|
|
|
Versicherungsbeitrag
hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
|
Versicherungsbeitrag |
|
Der Versicherungsbeitrag ist eine Geldsumme, die als Gegenleistung für
den Versicherungsschutz an einen Versicherer bezahlt wird. Der
Versicherungsbeitrag wird der Höhe, Häufigkeit und Fälligkeit nach, im
Versicherungsschein ausgewiesen. Wählt der Versicherungsnehmer eine
unterjährige Zahlweise (halbjährlich, vierteljährlich, monatlich), so
ist es üblich, dass der Versicherer einen Zuschlag als Zinsausgleich
verlangt. Versicherungsbeiträge sind grundsätzlich im Voraus zu
entrichten. Unterschieden wird zwischen dem Netto-Versicherungsbeitrag
(ohne Versicherungssteuer) und dem Brutto-Versicherungsbeitrag (incl.
Versicherungssteuer). Letzterer ist zugleich der Zahlbeitrag. |
| |
| Siehe auch: |
|
Versicherungspolice |
|
Vertragslaufzeit |
|
Versicherungssumme |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011 |
|