Krankenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69

 

Versicherungsbeitrag hat folgende Bedeutung im Zusammenhang für: Krankenversicherungen, Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon

 

Versicherungsbeitrag

Der Versicherungsbeitrag ist eine Geldsumme, die als Gegenleistung für den Versicherungsschutz an einen Versicherer bezahlt wird. Der Versicherungsbeitrag wird der Höhe, Häufigkeit und Fälligkeit nach, im Versicherungsschein ausgewiesen. Wählt der Versicherungsnehmer eine unterjährige Zahlweise (halbjährlich, vierteljährlich, monatlich), so ist es üblich, dass der Versicherer einen Zuschlag als Zinsausgleich verlangt. Versicherungsbeiträge sind grundsätzlich im Voraus zu entrichten. Unterschieden wird zwischen dem Netto-Versicherungsbeitrag (ohne Versicherungssteuer) und dem Brutto-Versicherungsbeitrag (incl. Versicherungssteuer). Letzterer ist zugleich der Zahlbeitrag.

 
Siehe auch:

Versicherungspolice

Vertragslaufzeit
Versicherungssumme

 

Alle angegeben Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011
 
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