Krankenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69

 

Versicherte Person hat folgende Bedeutung im Zusammenhang für: Krankenversicherungen, Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon

 

Versicherte Person

Die versicherte Person kann eine natürliche oder juristische Person sein.

Als versicherte Person bezeichnet man die Person, über die sich der vertraglich vereinbarte Versicherungsschutz erstreckt. Antragsteller, Versicherungsnehmer und versicherte Person können identisch sein. Im Gegensatz zum Versicherungsnehmer hat die versicherte Person keine vertraglichen Verpflichtungen, wie z.B. die Pflicht der Prämienzahlung. Je nach Versicherungsart und Interessenwahrung kann es allerdings sein, dass der Versicherungsnehmer und die versicherte Person Obliegenheiten erfüllen müssen.

Beispiel: Der Ehemann schließt für die Ehefrau eine Kranken-Zusatzversicherung ab. Er ist Antragsteller, Versicherungsnehmer und Prämienzahler zugleich. Seine Frau ist die versicherte Person, welche die mit dem Versicherer vereinbarten Leistungen in Anspruch nehmen kann.

Gleiches z. B. auch für die Rechtsschutzversicherung oder die Privat-Haftpflichtversicherung. Der Familienvater ist der Antragsteller, Versicherungsnehmer, Prämienzahler und versicherte Person. Zu dem versicherten Personenkreis gehören automatisch die Ehefrau und bis zu einem gewissen Alter, die im elterlichen Haushalt lebenden Kinder.

 
Siehe auch:

Versicherungsnehmer

Mitversicherte Person
Versicherungsschutz

 

Alle angegeben Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011
 
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