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Versicherte Person
hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
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Versicherte Person |
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Die versicherte Person kann eine natürliche oder juristische Person
sein.
Als versicherte Person bezeichnet man die Person, über die sich der
vertraglich vereinbarte Versicherungsschutz erstreckt. Antragsteller,
Versicherungsnehmer und versicherte Person können identisch sein. Im
Gegensatz zum Versicherungsnehmer hat die versicherte Person keine
vertraglichen Verpflichtungen, wie z.B. die Pflicht der Prämienzahlung.
Je nach Versicherungsart und Interessenwahrung kann es allerdings sein,
dass der Versicherungsnehmer und die versicherte Person Obliegenheiten
erfüllen müssen.
Beispiel: Der Ehemann schließt für die Ehefrau eine
Kranken-Zusatzversicherung ab. Er ist Antragsteller, Versicherungsnehmer
und Prämienzahler zugleich. Seine Frau ist die versicherte Person,
welche die mit dem Versicherer vereinbarten Leistungen in Anspruch
nehmen kann.
Gleiches z. B. auch für die Rechtsschutzversicherung oder die
Privat-Haftpflichtversicherung. Der Familienvater ist der Antragsteller,
Versicherungsnehmer, Prämienzahler und versicherte Person. Zu dem
versicherten Personenkreis gehören automatisch die Ehefrau und bis zu
einem gewissen Alter, die im elterlichen Haushalt lebenden Kinder. |
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| Siehe auch: |
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Versicherungsnehmer
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Mitversicherte Person |
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Versicherungsschutz |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011 |
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