Krankenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69

 

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Versicherte Gefahren

Gefahr = Möglichkeit der Entstehung eines Bedarfs.
Durch den Versicherungsvertrag und gegen ein Entgelt ist das Versicherungsunternehmen zur Gefahrtragung verpflichtet. Die Versicherung kann sich auf einzelne Gefahren (je nach Versicherungssparte auch Wagnis oder Risiko genannt) beschränken oder auch die Allgefahren abdecken.

 
Siehe auch:

Sachversicherung

Hausratversicherung
Wohngebäudeversicherung

 

Alle angegeben Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011
 
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