|
 |
|
|
|
Versicherte Gefahren
hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
|
Versicherte Gefahren |
|
Gefahr = Möglichkeit der Entstehung eines Bedarfs.
Durch den Versicherungsvertrag und gegen ein Entgelt ist das
Versicherungsunternehmen zur Gefahrtragung verpflichtet. Die
Versicherung kann sich auf einzelne Gefahren (je nach
Versicherungssparte auch Wagnis oder Risiko genannt) beschränken oder
auch die Allgefahren abdecken. |
| |
| Siehe auch: |
|
Sachversicherung |
|
Hausratversicherung |
|
Wohngebäudeversicherung |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011 |
|