Krankenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69

 

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Vermögenswirksame Leistung

Vermögensbildende Leistungen, sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer in vollem Umfang oder auch anteilig zusätzlich zu dem Arbeitsentgelt bezahlt. Für viele Arbeitnehmer besteht ein Anspruch auf Vermögensbildende Leistungen, der Tarifvertraglich oder durch eine Firmenvereinbarung festgelegt ist. Arbeitnehmer, die VL von Ihrem Arbeitgeber erhalten möchten, müssen dazu lediglich einen Vermögensbildende Leistungen fähigen Sparplan abschließen. Dies kann eine Lebensversicherung sein, ein Bausparvertrag, oder auch ein Vermögensbildende Leistungen Fondssparplan. Staatliche Förderung wird dabei nur auf Vermögensbildende Leistungen Sparpläne gewährt, die einen Vermögensbildende Leistungen fähigen Bausparvertrag oder einen Vermögensbildende Leistungen fähigen Fondssparplan beinhalten.

 
Siehe auch:

Lebensversicherung

Fondsversicherung
Versicherungssumme

 

Alle angegeben Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011
 
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