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Vermögenswirksame
Leistung
hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
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Vermögenswirksame
Leistung |
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Vermögensbildende Leistungen, sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber
für den Arbeitnehmer in vollem Umfang oder auch anteilig zusätzlich zu
dem Arbeitsentgelt bezahlt. Für viele Arbeitnehmer besteht ein Anspruch
auf Vermögensbildende Leistungen, der Tarifvertraglich oder durch eine
Firmenvereinbarung festgelegt ist. Arbeitnehmer, die VL von Ihrem
Arbeitgeber erhalten möchten, müssen dazu lediglich einen
Vermögensbildende Leistungen fähigen Sparplan abschließen. Dies kann
eine Lebensversicherung sein, ein Bausparvertrag, oder auch ein
Vermögensbildende Leistungen Fondssparplan. Staatliche Förderung wird
dabei nur auf Vermögensbildende Leistungen Sparpläne gewährt, die einen
Vermögensbildende Leistungen fähigen Bausparvertrag oder einen
Vermögensbildende Leistungen fähigen Fondssparplan beinhalten. |
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| Siehe auch: |
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Lebensversicherung |
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Fondsversicherung |
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Versicherungssumme |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011 |
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