|
 |
|
|
|
Vermögensschaden
hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
|
Vermögensschaden |
|
Ein Vermögensschaden liegt vor, wenn ein Schaden am Vermögen einer
Person entstanden ist. Es wird zwischen zwei Arten von Vermögensschäden
unterschieden:
Unechter Vermögensschaden:
Ein Vermögensschaden, der als Folge eines Personenschadens oder
Sachschadens eingetreten ist.
Echter
Vermögensschaden:
Vermögensschaden, der unabhängig von einem Personenschaden oder
Sachschaden eingetreten ist.
Die Absicherung gegen Vermögensschäden ist in der
Privat-Haftpflichtversicherung und der Betriebs-Haftpflichtversicherung
gängig. Für einige Berufsgruppen (z. B. Rechtsanwälte u. Notare) ist
eine Vermögensschadenversicherung zwingend erforderlich. |
| |
| Siehe auch: |
|
Haftpflichtversicherung |
|
Versicherungsschutz |
|
Rechtsschutzversicherung |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011 |
|