Krankenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69

 

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Vermögensschaden

Ein Vermögensschaden liegt vor, wenn ein Schaden am Vermögen einer Person entstanden ist. Es wird zwischen zwei Arten von Vermögensschäden unterschieden:

Unechter Vermögensschaden:
Ein Vermögensschaden, der als Folge eines Personenschadens oder Sachschadens eingetreten ist.

Echter Vermögensschaden:
Vermögensschaden, der unabhängig von einem Personenschaden oder Sachschaden eingetreten ist.

Die Absicherung gegen Vermögensschäden ist in der Privat-Haftpflichtversicherung und der Betriebs-Haftpflichtversicherung gängig. Für einige Berufsgruppen (z. B. Rechtsanwälte u. Notare) ist eine Vermögensschadenversicherung zwingend erforderlich.

 
Siehe auch:

Haftpflichtversicherung

Versicherungsschutz

Rechtsschutzversicherung

 

Alle angegeben Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011
 
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