Krankenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69

 

Vandalismus hat folgende Bedeutung im Zusammenhang für: Krankenversicherungen, Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon

 

Vandalismus

Vandalismus (gem. VHB 2003) liegt vor, wenn folgende Punkte erfüllt sind:

Wenn jemand in einen Raum des versicherten Gebäudes einbricht, einsteigt oder mittels falscher Schlüssel oder nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen mittels anderer Werkzeuge eindringt und Sachen wegnimmt (entwendet). Oder wenn jemand in einen Raum eines Gebäudes mittels richtiger Schlüssel eindringt, die er  durch Beraubung oder ohne fahrlässiges Verhalten des Versicherten, durch Diebstahl an sich gebracht hat und dieser versicherte Sachen vorsätzlich beschädigt oder zerstört. Bei Beraubung innerhalb der Wohnung gilt gleiches.

 
Siehe auch:

Hausratversicherung

Wohngebäudeversicherung

Versicherungsschutz

 

Alle angegeben Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011
 
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