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Vandalismus
hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
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Vandalismus |
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Vandalismus (gem. VHB 2003) liegt vor, wenn folgende Punkte erfüllt
sind:
Wenn jemand in einen Raum des versicherten Gebäudes einbricht, einsteigt
oder mittels falscher Schlüssel oder nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen
mittels anderer Werkzeuge eindringt und Sachen wegnimmt (entwendet).
Oder wenn jemand in einen Raum eines Gebäudes mittels richtiger
Schlüssel eindringt, die er durch Beraubung oder ohne fahrlässiges
Verhalten des Versicherten, durch Diebstahl an sich gebracht hat und
dieser versicherte Sachen vorsätzlich beschädigt oder zerstört. Bei
Beraubung innerhalb der Wohnung gilt gleiches. |
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| Siehe auch: |
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Hausratversicherung |
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Wohngebäudeversicherung |
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Versicherungsschutz |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011 |
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