Krankenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69

 

Unfallversicherung hat folgende Bedeutung im Zusammenhang für: Krankenversicherungen, Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon

 

Unfallversicherung

Eine Unfallversicherung ist eine Versicherung, die nach einem Unfall unter bestimmten Voraussetzungen verschiedene Leistungen erbringt. Eine private Unfallversicherung dient zur Deckung von Körperschäden durch Unfall, die meist auf eine bestimmte Summe abgeschlossen wurde.
 

Auszug möglicher Leistungen:

- Versicherungssumme mit oder ohne Progression
- Krankenhaus-Tagegeld
- Genesungsgeld
- Bergungskosten
- Kurbeihilfe 
 

Verschiedene Arten der Unfallversicherung:

- Einzel-Unfallversicherung
- Familien-Unfallversicherung
- Kinder-Unfallversicherung
- Gruppen-Unfallversicherung
- Freizeit-Unfallversicherung
- Jagd-Unfallversicherung
- Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr
- Unfall Rentenversicherung
- Unfallversicherung für Senioren

 
Siehe auch:

Versicherungsschutz

Versicherungssumme
Mitversicherte Person

 

Alle angegeben Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011
 
© by ISET GmbH 2010 Versicherungslexikon | Erklärungen | Versicherungsvergleich |