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Unfall
hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
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Unfall |
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Im
Rahmen der Unfallversicherung wird ein Unfall wie folgt definiert:
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich
von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis)
unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an
Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln,
Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.
Zudem gibt es noch einige, von den jeweiligen Versicherungsbedingungen
abhängige, Leistungserweiterungen zur Definition eines Unfalls. |
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| Siehe auch: |
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Unfallversicherung |
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Versicherungsschutz |
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Krankenversicherung |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011 |
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