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Totalschaden
hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
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Totalschaden |
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Ein Totalschaden ist der Sachversicherung zuzuordnen. Als Totalschaden
bezeichnet man solche Schäden, die wirtschaftlich gesehen nicht mehr
behoben werden können. Die höchste Anzahl von Totalschäden hat die
Kraftfahrtversicherung zu verzeichnen. In dieser wird zwischen den
folgenden Arten von Totalschäden unterschieden:
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Technischer Totalschaden
- Wirtschaftlicher Totalschaden |
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| Siehe auch: |
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Kfz-Versicherung |
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Versicherungsschutz |
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Versicherungspolice |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011 |
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