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Todesfallleistung
hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
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Todesfallleistung |
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In
der kapitalbildenden Lebensversicherung und der
Risiko-Lebensversicherung wird die Todesfallleistung fällig, wenn die
versicherte Person innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit
verstirbt. Auch zu der Privaten Unfallversicherung kann eine
Todesfallleistung vereinbart werden. Die Todesfallleistung wir
geleistet, wenn die versicherte Person infolge eines Unfall innerhalb
eines Jahres verstirbt. Die Todesfallleistung wird in Höhe der
vereinbarten Versicherungssumme gezahlt.
Wichtig: Ist die versicherte Person durch einen Unfall verstorben, ist
dies dem Versicherungsunternehmen innerhalb von 48 Stunden zu melden,
auch wenn der Unfall als solches schon angezeigt wurde. |
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| Siehe auch: |
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Lebensversicherung |
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Rentenversicherung |
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Fondsversicherung |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011 |
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