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Tierhalter-Haftpflichtversicherung
hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
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Tierhalter-Haftpflichtversicherung |
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Für den Tierhalter sowie den Tierhüter (Person die Aufsicht über ein
Tier übernommen hat) gelten verschärfte Haftungsvorschriften. Die
Haftpflichtrisiken aus der Eigenschaft des Versicherungsnehmers als
Tierhalter können im Rahmen einer besonderen
Tierhalter-Haftpflichtversicherung abgedeckt werden. Zu den gängigsten
Versicherungen für Tierhalter gehören die
Hundehalter-Haftpflichtversicherung und
Pferdehalter-Haftpflichtversicherung. |
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| Siehe auch: |
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Haftpflichtversicherung |
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Versicherungsschutz |
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Obliegenheit |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011 |
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